ENDNUTZER-LIZENZVEREINBARUNG – OMNIS STUDIO
REV. JULI 2022
VIELEN DANK, DASS SIE SICH FÜR DAS GELIEFERTE OMNIS® PRODUKT (ZUSAMMEN MIT DER DAZUGEHÖRIGEN DOKUMENTATION, „OMNIS“) ENTSCHIEDEN HABEN. DIESE LIZENZ IST DER RECHTSGÜLTIGE VERTRAG („VERTRAG“) ZWISCHEN IHNEN, DEM KUNDEN, DER OMNIS ERWORBEN HAT („SIE“), UND OMNIS SOFTWARE LIMITED („OMNIS SOFTWARE“). BITTE LESEN SIE DIESEN VERTRAG SORGFÄLTIG.
OMNIS SOFTWARE IST NUR BEREIT, IHNEN OMNIS UNTER DER BEDINGUNG ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN, DASS SIE ALLE IN DIESEM VERTRAG ENTHALTENEN BEDINGUNGEN AKZEPTIEREN. MIT DER INSTALLATION ODER NUTZUNG VON OMNIS AKZEPTIEREN SIE DIESE VEREINBARUNG.
WENN SIE OMNIS NICHT VON OMNIS SOFTWARE, EINEM AUTORISIERTEN OMNIS SOFTWARE-VERTRIEBSPARTNER ODER EINEM ANGESCHLOSSENEN UNTERNEHMEN („AUTORISIERTER VERTRIEBSPARTNER“) ERWORBEN HABEN, DÜRFEN SIE DIESEN VERTRAG NICHT ABSCHLIESSEN UND OMNIS NICHT NUTZEN. KEINE ANDERE PARTEI HAT DAS RECHT, EINE KOPIE VON OMNIS AN SIE ZU ÜBERTRAGEN. DIE AUTORISIERTEN VERTRIEBSPARTNER UND ANGESCHLOSSENEN UNTERNEHMEN VON OMNIS SOFTWARE SIND AUF DER WEBSITE VON OMNIS SOFTWARE AUFGEFÜHRT.
WENN SIE NICHT BEREIT SIND, DIESE VEREINBARUNG ZU AKZEPTIEREN, BENUTZEN SIE OMNIS NICHT.
UNGEACHTET ANDERSLAUTENDER ANGABEN IN DIESER VEREINBARUNG HANDELN DIE AUTORISIERTEN VERTRIEBSPARTNER VON OMNIS SOFTWARE NICHT ALS VERTRETER VON OMNIS SOFTWARE, UND DIESE VERTRIEBSPARTNER DÜRFEN KEINE VERTRÄGE IM NAMEN VON OMNIS SOFTWARE ABSCHLIESSEN. KEIN AUTORISIERTER HÄNDLER IST BEFUGT, DIE BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGS ZU ÄNDERN.
EIN WORT AN UNSERE GESCHÄTZTEN KUNDEN. Unser Ziel ist es, Sie beim erfolgreichen Einsatz von Omnis zu unterstützen. Wir haben diesen Vertrag so gestaltet, dass er Ihnen die Flexibilität bietet, die Sie benötigen, um mit Omnis erfolgreich Produkte zu entwickeln und zu vertreiben, und gleichzeitig das geistige Eigentum von Omnis Software schützt. Sollten Sie Omnis in einer Weise nutzen wollen, die nicht durch diesen Vertrag gestattet ist, setzen Sie sich bitte mit Omnis Software in Verbindung, um alternative Lizenzvereinbarungen zu besprechen. Wenn Sie Fragen oder Bedenken bezüglich dieser Lizenz haben, wenden Sie sich bitte an Omnis Software unter licence@omnis.net.
Die folgenden Definitionen und Auslegungsregeln in dieser Klausel gelten für diesen Vertrag:
1. Definitionen:
„Anwendungen“: ein Programm, das Sie mit Omnis erstellen und das (i) einen erheblichen Mehrwert gegenüber Omnis aufweist, (ii) nicht nur eine Reihe von Funktionen von Omnis enthält und (iii) die Schnittstellen von Omnis nicht direkt für den Endbenutzer zugänglich macht. Zu den Anwendungen gehören keine Programme, die die Fähigkeiten von Omnis im Wesentlichen duplizieren oder mit Omnis konkurrieren.
„Client-Access-Lizenz“: bezeichnet einen Lizenztyp für Omnis Studio, der verteilte Laufzeitimplementierungen von Omnis Studio in einer Client-Server-Architektur erlaubt, die entweder einzeln oder in Verbindung mit einer zentralen Datenbank genutzt werden können. Für jede maschinenbasierte Installation von Omnis Studio ist eine Lizenz erforderlich.
„Kunde“: bezeichnet einen Endkunden, der Ihre Anwendung(en) letztendlich nutzt.
„Deployment-Lizenz“: bezeichnet einen Omnis Studio-Lizenztyp, der die Bereitstellung von Omnis Studio-Anwendungen in einer Client-Server- oder Web-Anwendungsarchitektur erlaubt.
„Entwicklungslizenz“: bezeichnet den Omnis Studio-Lizenztyp, der die Erstellung von Omnis Studio-Anwendungen und die Vorbereitung dieser Anwendungen für den Vertrieb in einer Client-Server- oder Web-Anwendungsarchitektur ermöglicht.
„Gehostete Lizenz“: bezeichnet die Bereitstellung von Omnis in einer gehosteten Online-Umgebung.
„Rechte an geistigem Eigentum“: bezeichnet Patente, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Urheberrechte, Datenbankrechte, moralische Rechte, Designrechte, nicht eingetragene Designrechte, Domainnamen, Rechte an der Aufmachung, Topografierechte, Know-how, vertrauliche Informationen und alle anderen Rechte an geistigem oder gewerblichem Eigentum, unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder eingetragen werden können, und unabhängig davon, ob sie in England oder in einem anderen Teil der Welt bestehen, zusammen mit jeglichem Geschäftswert, der sich auf diese Rechte bezieht oder mit ihnen verbunden ist.
„Lizenz“: bezeichnet die Lizenz für Omnis (bei der es sich um eine gehostete Lizenz oder eine lokale Lizenz mit ständigem Zugang oder Abonnement-Zugang handeln kann), wie in der jeweiligen Bestellung angegeben.
„Lizenzgebühren“: bezeichnet die Gebühren, die Sie für die Nutzung von Omnis in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Auftrag zu zahlen haben.
„Lizenzzeitraum“: bezeichnet die Dauer der von Ihnen erworbenen Lizenz, wie in der jeweiligen Bestellung angegeben.
„Lizenzierter Server“: bezeichnet einen Server, auf dem Omnis Studio installiert ist und der über die entsprechende Lizenz verfügt, die den Zugriff über die Omnis Web App Server-Technologie ermöglicht.
„Lokale Lizenz“: bezeichnet die Bereitstellung von Omnis durch Herunterladen von Dateien auf Ihr(e) lokales(n) Gerät(e).
„Omnis“: bezeichnet die proprietäre Softwareplattform, die Ihnen von Omnis Software gemäß den Bedingungen dieses Vertrags zur Verfügung gestellt wird, wie unter https://www.omnis.net/ näher beschrieben.
„Bestellung“: bezeichnet jede per E-Mail oder über ein Online-Portal vereinbarte Bestellung, in der die Spezifikationen für die Lizenz, die Lizenzgebühren und der Lizenzzeitraum angegeben sind.
„Permanenter Zugang“: bezeichnet das unbefristete Lizenzmodell, mit dem Ihnen Omnis Software gegen eine einmalige Lizenzgebühr zur Verfügung gestellt wird.
„Laufzeitumgebung“ („RuntimeEnvironment“): ist eine Teilmenge von Omnis, die keine Funktionen zum Erstellen oder Ändern von Anwendungen enthält.
„Serverlose Entwicklungslizenz“: bezeichnet einen Omnis-Lizenztyp, der die Entwicklung einer einzelnen serverlosen Client-Anwendung und die damit verbundene Bereitstellung auf mobilen Geräten ermöglicht.
„Subskriptionszugang“ (Abonnementszugang): bezeichnet das von Omnis Software angebotene Subskriptions-/Abonnementmodell, das Omnis während des Lizenzzeitraums bereitstellt.
„System“: bezieht sich auf einen Anwendungsserver oder einen Webserver.
„Nutzer“: bezeichnet eine Person, ein Programm oder ein Gerät, das die Daten, Funktionen oder Dienste der Laufzeitumgebung über eine Anwendung nutzt.
„Web App Server-Lizenz“: bezeichnet einen Omnis Studio-Lizenztyp, der die Verbindung einer Web-Anwendung mit einem zentral gehosteten Omnis Studio Web Server ermöglicht. Für jeden gleichzeitigen Benutzer ist eine Lizenz erforderlich.
2. Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Definitionen auch im Hauptteil dieser Vereinbarung enthalten sind und als solche durch Anführungszeichen gekennzeichnet werden müssen.
3. Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung ist ein Verweis auf diese in ihrer jeweils geänderten, erweiterten oder wieder in Kraft gesetzten Fassung.
4. Die Ausdrücke „einschließlich“, „beinhalten“, „insbesondere“ oder ähnliche Ausdrücke dienen der Veranschaulichung und schränken den Sinn der diesen Ausdrücken vorausgehenden Worte nicht ein.
5. Die Überschriften der Paragraphen dienen nur zu Referenzzwecken und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieses Abkommens.
6. Ein Verweis auf „schriftlich“ oder „schriftlich“ schließt, sofern nicht anders angegeben, E-Mail ein, nicht aber Faxe.
1. EIGENTUM. Omnis (ausschließlich der physischen Verpackung) wird Ihnen auf nicht-exklusiver, widerruflicher, nicht übertragbarer, weltweiter Basis in dem Umfang lizenziert, der für die Entwicklung von Anwendungen erforderlich ist, und für keinen anderen Zweck. Die Lizenz gilt für die Dauer des Lizenzzeitraums und endet automatisch am Ende des Lizenzzeitraums (oder früher in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrags). Omnis wird nicht verkauft, auch wenn wir der Einfachheit halber auf Begriffe wie „Verkauf“ oder „Kauf“ verweisen. Omnis ist durch das Urheberrecht und andere geistige Eigentumsrechte geschützt. Sie erklären sich damit einverstanden, dass alle weltweiten Urheberrechte und sonstigen Rechte an geistigem Eigentum an Omnis sowie alle Kopien von Omnis, unabhängig davon, wie sie angefertigt wurden, das ausschließliche Eigentum von Omnis Software und seinen Lieferanten sind. Alle Rechte an Omnis, die Ihnen in diesem Vertrag nicht ausdrücklich eingeräumt werden, sind Omnis Software und seinen Lieferanten vorbehalten. Dieser Vertrag enthält keine stillschweigenden Lizenzen.
2. WIE OMNIS LIZENZIERT WIRD. Omnis ist ein Werkzeug, mit dem Sie Anwendungen entwickeln und bereitstellen können. Wenn Sie Omnis zur Entwicklung von Anwendungen nutzen möchten, müssen Sie von Omnis Software oder einem autorisierten Vertriebspartner eine oder mehrere Entwicklungslizenzen gemäß Abschnitt 4 erwerben. Solche Lizenzen können als gehostete Lizenz oder als lokale Lizenz bereitgestellt werden. Wenn Sie Omnis zur Bereitstellung von Anwendungen auf Produktions- oder „Runtime“-Basis nutzen möchten, müssen Sie von Omnis Software oder dem autorisierten Vertriebspartner eine Client-Zugangslizenz oder eine lizenzierte Serverlizenz erwerben. Sie können nur dann eine Bereitstellungslizenz für eine bestimmte Version von Omnis erwerben, wenn Sie auch mindestens eine Entwicklungslizenz für dieselbe Version erworben haben. Wenn Sie ein kommerzieller Entwickler sind oder anderweitig Anwendungen für den Vertrieb an Dritte entwickeln, finden Sie in Abschnitt 6 nähere Informationen zum Vertrieb von Einsatzlizenzen an Ihre Kunden.
3. AKTIVIERUNGSCODES. Für jede Lizenz, die Ihnen im Rahmen dieses Vertrages gewährt wird, mit Ausnahme von Evaluierungslizenzen, erhalten Sie von Omnis Software oder dem autorisierten Vertriebspartner einen eindeutigen Aktivierungscode, der von Ihnen oder einem Kunden verwendet werden kann, sowie in einigen Fällen einen Lizenzschein oder ein Lizenzzertifikat, das die von Ihnen erworbene Lizenz beschreibt. Der Aktivierungscode ist zusammen mit dem beiliegenden Lizenzschein/-zertifikat Ihr Lizenznachweis. Bewahren Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen auf. Um eine Kopie von Omnis zu installieren oder zu verwenden, müssen Sie oder Ihr Kunde möglicherweise einen autorisierten Aktivierungscode eingeben. Wenn Sie eine Lizenz zur Weitergabe an einen Kunden erworben haben, müssen Sie diesem Kunden den entsprechenden Aktivierungscode zusammen mit einer Kopie des zugehörigen Lizenzscheins/-zertifikats aushändigen. Sobald ein Aktivierungscode – entweder von Ihnen oder von Ihrem Kunden – zur Installation von Omnis unter einer bestimmten Lizenz verwendet wurde, kann er nicht an eine andere Partei übertragen oder unter einer anderen Lizenz verwendet werden. Die im Rahmen dieses Vertrags gewährten Lizenzen gelten ausschließlich für den Lizenzzeitraum. Am Ende eines jeden Lizenzzeitraums läuft der unter dieser Lizenz ausgestellte Aktivierungscode ab und die entsprechende Kopie von Omnis ist nicht mehr funktionsfähig. IN DIESEM FALL KÖNNEN SIE NICHT MEHR AUF DATEN ODER PROGRAMME ZUGREIFEN, DIE SIE MIT DIESER KOPIE VON OMNIS ERSTELLT HABEN. Um Omnis nach Ablauf dieser Frist weiter nutzen zu können, müssen Sie eine neue Lizenz von Omnis Software erwerben, sofern verfügbar, zu den dann geltenden Preisen und Bedingungen. Jeder einmalige Aktivierungscode berechtigt Sie zum Betrieb von Omnis entweder direkt auf einem (1) lizenzierten Server (ohne Virtualisierung oder sonstige Emulation) oder auf einem (1) virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystem auf einem lizenzierten Server, sofern nicht anders angegeben. Durch die Aktivierung wird die Nutzung von Omnis mit einem bestimmten lizenzierten Server verknüpft. Während der Aktivierung kann Omnis Informationen an Omnis Software senden, die den eindeutigen Aktivierungscode, die Internetprotokolladresse und Informationen aus der Hardwarekonfiguration des lizenzierten Servers enthalten. Diese Informationen werden verwendet, um zu überprüfen, ob Omnis in Übereinstimmung mit diesem Vertrag betrieben wird. Durch die Nutzung von Omnis erkennen Sie an, dass wir auf diese Weise Informationen erhalten (und dass solche IP-Adressen auf der Grundlage vertraglicher Notwendigkeit gemäß der Datenschutzrichtlinie von Omnis Software unter https://www.omnis.net/privacy/ verarbeitet werden).
4. ENTWICKLUNGSLIZENZEN. Für jede Entwicklungslizenz, die Sie im Rahmen dieses Vertrags erwerben, gewährt Ihnen Omnis Software eine persönliche, nicht exklusive, widerrufliche, nicht übertragbare, weltweite Lizenz für die Dauer des Lizenzzeitraums zur Installation und Ausführung der zugehörigen Version von Omnis im Objektcode-Format auf höchstens fünf (5) lizenzierten Servern in Ihrem Besitz, die ausschließlich von Ihnen (wenn Sie eine Einzelperson sind) oder von einer (1) Person in Ihrem Unternehmen (wenn Sie eine juristische Person sind) zur Entwicklung, zum Testen, zur Unterstützung und zur Wartung von Anwendungen genutzt werden darf, solange Sie diesen Vertrag einhalten. Sie sind nicht berechtigt, Entwicklungslizenzen zu vertreiben, unterzulizenzieren, zu teilen oder anderweitig zu übertragen, und Sie sind nicht berechtigt, Omnis im Rahmen dieses Abschnitts 4 für die Bereitstellung einer Anwendung auf Produktionsbasis zu nutzen.
4.1 Serverlose Entwicklungslizenzen. Serverlose Entwicklungslizenzen sind speziell auf die Entwicklung mobiler Anwendungen ausgerichtet. Als Erweiterung der Entwicklungslizenz (wie in Abschnitt 4 oben definiert) können Sie eine oder mehrere Serverless-Entwicklungslizenzen erwerben, solange Sie eine Entwicklungslizenz besitzen. Jede Serverless-Entwicklungslizenz berechtigt Sie zur Entwicklung einer (1) serverlosen mobilen Anwendung (wobei Anwendung definiert ist als die Verwendung einer (1) Omnis-Bibliothek). Die Aktivierung einer Serverless-Entwicklungslizenz ermöglicht die Einstellung des Serverless-Client-Modus für Remote-Formulare in einer (1) Omnis-Bibliothek für eine einzige Anwendung. Jede weitere serverlose mobile Anwendung erfordert den Erwerb einer zusätzlichen Serverless-Entwicklungslizenz.
5. Bereitstellungslizenzen (Deployment Licenses)
5.1 Zwei Arten von Bereitstellungslizenzen. Sie müssen eine oder mehrere Bereitstellungslizenzen erwerben, um jede Anwendung, die Sie mit Omnis erstellen, auszuführen. Im Rahmen dieses Vertrags stehen zwei Arten von Bereitstellungslizenzen zur Verfügung: die Client-Zugangslizenz und die Web App Server-Lizenz (auch bekannt als „Web Server-Lizenz“, „Web Client-Lizenz“, „Web-Lizenz“, „JavaScript Mobile App Server“ oder „JavaScript Web App Server“). Diese werden in den Abschnitten 5.3 bis 5.6 beschrieben. Die Art der Bereitstellungslizenz, die Sie erwerben, wird in der jeweiligen Bestellung angegeben. Sie können eine Client-Zugangslizenz entweder auf Einzel- oder auf Mehrbenutzerbasis erwerben. Wenn Sie eine Mehrbenutzer-Client-Zugangslizenz erwerben, müssen Sie Lizenzrechte für jeden Nutzer (siehe unten) erwerben, der eine Anwendung nutzt oder anderweitig darauf zugreift, sei es direkt oder über Fernzugriffstools, unabhängig davon, wie häufig dieser Zugriff erfolgt. Sie können eine Web App Server-Lizenz entweder pro Nutzer oder pro System erwerben. Wenn Ihre Anwendung ein anderes Bereitstellungsmodell erfordert, wenden Sie sich bitte an Omnis Software oder einen autorisierten Vertriebspartner in Ihrem Gebiet, um alternative Lizenzvereinbarungen zu besprechen.
5.2 Warum sind Deployment-Lizenzen erforderlich? Anwendungen benötigen die Omnis-Laufzeitumgebung für den Betrieb auf einer Deployment-Basis. Wie der Rest von Omnis ist auch die Laufzeitumgebung Eigentum von Omnis Software und darf daher nicht ohne eine Bereitstellungslizenz installiert oder ausgeführt werden.
5.3 Client-Zugangslizenz – Einzelbenutzer. Für jede Einzelbenutzer-Client-Zugriffslizenz, die Sie im Rahmen dieses Vertrags erwerben, gewährt Ihnen Omnis Software eine nicht exklusive, widerrufliche, nicht übertragbare, weltweite Lizenz zur Installation und Ausführung der Laufzeitumgebung, ausschließlich im Objektcodeformat, auf einem (1) lizenzierten Einzelplatzserver zur Verwendung durch einen (1) Benutzer mit nur einer (1) Anwendung, solange Sie diesen Vertrag einhalten.
5.4 Client-Zugangslizenz – Mehrbenutzer. Für jede Mehrbenutzer-Client-Zugriffslizenz, die Sie im Rahmen dieses Vertrags erwerben, gewährt Ihnen Omnis Software eine nicht exklusive, widerrufliche, nicht übertragbare, weltweite Lizenz zur Installation und Ausführung der Laufzeitumgebung, ausschließlich im Objektcode-Format, zur Verwendung mit einer (1) Anwendung auf so vielen lizenzierten Servern für Einzelbenutzer, wie Omnis Software im Rahmen dieser Lizenz maximal zulässt, solange Sie diesen Vertrag einhalten. Die Gesamtzahl der Benutzer, die die Laufzeitumgebung im Rahmen einer solchen Lizenz nutzen oder anderweitig darauf zugreifen, sei es direkt oder über Fernzugriffstools, darf die maximale Anzahl der autorisierten Benutzer nicht überschreiten. Die maximale Anzahl der autorisierten Benutzer ist die Anzahl, die in Ihrer Mehrbenutzerlizenz für den Client-Zugang angegeben ist.
5.5 WebApp Server-Lizenz – pro System. Sie können WebApp Server-Lizenzen im Rahmen dieses Vertrags pro System oder pro Benutzer erwerben. Für jede WebApp-Server-Lizenz, die Sie pro System erwerben, gewährt Ihnen Omnis Software eine nicht exklusive, nicht übertragbare, beschränkte Lizenz zur Installation und Ausführung der Laufzeitumgebung, ausschließlich im Objektcode-Format, auf einem (1) lizenzierten Server zur Nutzung durch eine unbegrenzte Anzahl von Benutzern. Die Anzahl der zugelassenen Systeme wird ausdrücklich auf dem jeweiligen Lizenzschein/-zertifikat angegeben, das Ihnen von Omnis Software oder seinem autorisierten Vertriebspartner zur Verfügung gestellt wird. Ist die Anzahl der zulässigen Systeme nicht angegeben, so gilt die Anzahl eins (1).
5.6 WebApp Server-Lizenz – pro Benutzer. Für jede WebApp-Server-Lizenz, die Sie im Rahmen dieses Vertrags pro Benutzer erwerben, gewährt Ihnen Omnis Software eine nicht exklusive, nicht übertragbare eingeschränkte Lizenz zur Installation und Ausführung der Laufzeitumgebung, ausschließlich im Objektcode-Format, auf einem (1) lizenzierten Server zur Verwendung mit nur einer (1) Anwendung, solange die Gesamtzahl der Benutzer der Anwendung zu keinem Zeitpunkt die von Omnis Software im Rahmen dieser WebApp-Server-Lizenz genehmigte Anzahl gleichzeitiger Benutzer übersteigt und solange Sie diesen Vertrag einhalten.
5.7 Serverlose Client-Lizenz – pro Bibliothek. Für jede Serverless-Entwicklungslizenz, die Sie im Rahmen dieses Vertrags pro Bibliothek erwerben, gewährt Ihnen Omnis Software eine nicht exklusive, nicht übertragbare, beschränkte Lizenz zur Installation und Ausführung des Wrappers für mobile Anwendungen auf einer unbegrenzten Anzahl von mobilen Geräten. Die Anbindung eines serverlosen Client-Einsatzes zur Erleichterung der Aktualisierung von Daten oder Anwendungsinhalten erfordert den Erwerb einer entsprechenden WebApp-Server-Lizenz pro System oder pro Benutzer, wie in den Abschnitten 5.5 und 5.6 oben beschrieben.
5.8 Benutzer. Wenn Ihre Lizenz pro Benutzer erteilt wird, ist die maximale Anzahl der im Rahmen dieser Lizenz autorisierten Benutzer ausdrücklich auf dem entsprechenden Lizenzschein/-zertifikat angegeben, das Ihnen von Omnis Software oder seinem autorisierten Vertriebspartner zur Verfügung gestellt wird, und beträgt, falls dies nicht angegeben ist, eins (1). Wenn Sie die Laufzeitumgebung unter solchen Lizenzen installieren, wird sie so konfiguriert, dass der Zugriff von Benutzern, die diese Zahl überschreiten, gesperrt wird.
5.9 Kein Multiplexing. Multiplexing ist die Verwendung von Hardware oder Software, die es mehreren Benutzern ermöglicht, gleichzeitig auf eine Laufzeitumgebung zuzugreifen, während sie sich eine Sitzung teilen oder anderweitig nur einen einzigen Lizenzplatz in Anspruch nehmen. Multiplexing ist unter diesem Vertrag nicht gestattet. Unabhängig davon, wie viele Hardware- oder Softwareebenen zwischen den Nutzern und einer Laufzeitumgebung bestehen, müssen Ihre Anwendungen immer eine separate dauerhafte Sitzung für jeden Nutzer bereitstellen, der auf die Laufzeitumgebung zugreift, und Sie dürfen nur so viele Sitzungen gleichzeitig geöffnet haben, wie die Anzahl der Nutzer, die von Omnis Software für die Lizenz, unter der diese Laufzeitumgebung genutzt wird, zugelassen sind. Sie dürfen die Transaktionen mehrerer Benutzer nicht in einer einzigen Sitzung zusammenfassen. Beachten Sie, dass diese Multiplexing-Beschränkungen nicht für Web-Server-Lizenzen gelten, die auf Systembasis erworben wurden. Wenn Sie sich über die Anwendung dieser Multiplexing-Lizenzbeschränkungen für eine bestimmte Anwendung nicht sicher sind, wenden Sie sich bitte an Omnis Software oder einen autorisierten Vertriebspartner in Ihrem Gebiet, um eine Klärung herbeizuführen oder eine alternative Lizenzvereinbarung zu beantragen.
6. Vertrieb
6.1 Der Vertrieb ist zulässig. Omnis Software gewährt Ihnen eine persönliche, nicht exklusive, widerrufliche, nicht übertragbare, weltweite Lizenz zur Weitergabe der Laufzeitumgebung, ausschließlich im Objektcode-Format, zusammen mit Anwendungen, die Sie im Rahmen dieses Vertrags erstellen, sofern Sie für jede Anwendung, die Sie an jeden Kunden weitergeben, eine oder mehrere Bereitstellungslizenzen erwerben und unterlizenzieren.
6.2 Zusammenarbeit mit Vertriebspartnern. Gemäß Abschnitt 6.1 dürfen Sie die Laufzeitumgebung über Distributoren, VARS und OEMs und andere Wiederverkäufer vertreiben, solange jede Kopie der Laufzeitumgebung, die Sie vertreiben, mit einer Ihrer Anwendungen gebündelt oder in diese integriert wird, Sie Ihren Wiederverkäufern gegenüber klarstellen, dass die Laufzeitumgebung lizenziert und nicht verkauft wird, und Sie von Ihren Wiederverkäufern verlangen, dass sie alle Verpflichtungen einhalten, die Ihnen im Rahmen dieses Vertrages in Bezug auf die Laufzeitumgebung auferlegt werden.
6.3 Verträge mit Kunden. Bevor Sie oder Ihr Wiederverkäufer einem Kunden eine Kopie der Laufzeitumgebung zur Verfügung stellen, müssen Sie bzw. Ihr Wiederverkäufer einen schriftlichen, rechtlich durchsetzbaren Unterlizenzvertrag mit diesem Kunden abschließen, der:
(a) ausdrücklich bekräftigt, dass die Laufzeitumgebung „lizenziert und nicht verkauft“ wird;
(b) dem Kunden eine nicht übertragbare, nicht exklusive, widerrufliche, gebührenfreie Lizenz bis zum Ende der Lizenzperiode (oder bis zur Beendigung dieser Vereinbarung, je nachdem, was früher eintritt) zur Installation und Ausführung der Laufzeitumgebung zur Verwendung mit einer einzelnen Anwendung in Übereinstimmung mit der entsprechenden Bereitstellungslizenz oder den entsprechenden Lizenzen, die Sie für diesen Kunden erworben haben, gewährt;
(c) es dem Kunden verbietet, die Laufzeitumgebung oder einen Aktivierungscode zu vertreiben, unterzulizensieren, zu vermieten, zu verleasen, abzutreten oder anderweitig zu übertragen;
(d) es dem Kunden verbietet, die Laufzeitumgebung zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht ausdrücklich erlaubt, und dann nur für die in diesem Recht genannten begrenzten Zwecke;
(e) es dem Kunden verbietet, denselben Aktivierungscode zur Installation der Laufzeitumgebung in einer Weise zu verwenden, die über den Umfang der Bereitstellungslizenz, unter der der Aktivierungscode bereitgestellt wird, hinausgeht;
(f) zum ausdrücklichen Vorteil von Omnis Software alle ausdrücklichen und stillschweigenden Garantien und Bedingungen ausschließt, einschließlich der Garantien oder Bedingungen des Eigentumsrechts und der Nichtverletzung von Rechten sowie der stillschweigenden Garantien oder Bedingungen der Marktgängigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck; und
(g) zum ausdrücklichen Vorteil von Omnis Software jede Haftung für Schäden ausschließt, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger und Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn) oder anderer Schäden jeglicher Art, die sich aus der Nutzung der Anwendungen oder der Laufzeitumgebung ergeben. Solche Unterlizenzvereinbarungen müssen Omnis Software als ausdrücklich Drittbegünstigten benennen. Sie müssen solche Vereinbarungen mit der gleichen Sorgfalt durchsetzen, die Sie bei der Durchsetzung ähnlicher Vereinbarungen für andere von Ihnen vertriebene Software anwenden, jedoch auf keinen Fall mit weniger als angemessenen Anstrengungen. Der Kunde muss den Unterlizenzvertrag nicht physisch unterzeichnen, es sei denn, eine Unterschrift ist nach geltendem Recht erforderlich, um einen durchsetzbaren Vertrag zu schaffen.
6.4 Vertriebsbeschränkungen. Wenn Sie die Laufzeitumgebung weitergeben, müssen Sie alle Lizenzdateien von Dritten einbeziehen. Sie werden nicht:
(a) einem Kunden Rechte zur Nutzung der Laufzeitumgebung gewähren (oder Ihre Wiederverkäufer ermächtigen, diese zu gewähren), die über die Bereitstellungslizenz hinausgehen, die Sie für den Vertrieb an diesen Kunden erworben haben;
(b) Omnis vertreiben, unterlizensieren, verleasen, vermieten, abtreten oder anderweitig auf eine andere Partei übertragen, sofern dies nicht ausdrücklich in Abschnitt 6.1 gestattet ist; oder
(c) irgendeine Komponente von Omnis vertreiben, die zur Entwicklung einer Omnis-Anwendung verwendet werden kann. Sie müssen auf jeder Anwendung, die Sie zusammen mit der Laufzeitumgebung vertreiben, einen gültigen Urheberrechtsvermerk in Ihrem Namen anbringen. Die Vertriebsrechte gemäß Abschnitt 6.1 gelten für Sie persönlich und können nicht unterlizensiert, abgetreten oder anderweitig übertragen werden.
6.5 Beziehung zu Kunden. Sie tragen die alleinige Verantwortung für Ihre Anwendungen und die Ihren Kunden bereitgestellten Dienste. Omnis Software und seine autorisierten Vertriebspartner übernehmen keine Garantie und sind nicht verpflichtet, Ihren Kunden Support oder andere Dienstleistungen anzubieten. Sie werden Omnis Software und seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater, Vertreter, Subunternehmer, Lieferanten und Vertragshändler (zusammen die „freigestellte Partei“) von allen Verlusten, Kosten und Haftungen sowie von allen Ausgaben einschließlich angemessener rechtlicher oder sonstiger professioneller Ausgaben, die der freigestellten Partei aus oder im Zusammenhang mit Ihren Anwendungen (einschließlich aller Inhalte, Materialien, Informationen oder Daten, die Sie in den Anwendungen speichern) oder Kunden entstehen, verteidigen und schadlos halten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche, die auf der Leistung oder Nichtleistung der Laufzeitumgebung beruhen. Sie müssen Transaktionen mit Ihren Kunden auf eigene Rechnung und nicht im Namen von Omnis Software abschließen.
6.6 Offener Quellcode. Sie dürfen in eine Anwendung, die Sie an andere weitergeben, keinen „Open Source“- oder sonstigen Code integrieren, der Ihnen von einem Dritten unter der Bedingung oder Voraussetzung lizenziert wurde, dass alle Programme, die in diesen Code integriert sind, von ihm abgeleitet sind oder mit ihm weitergegeben werden, in Quellcodeform offengelegt oder kostenlos weitergegeben werden.
7. Sonstige Lizenzrechte
7.1 Plug-Ins. Omnis enthält Plug-In-Komponenten zur Verwendung mit Internet-Browser-Software. Diese Plug-In-Komponenten sind in der technischen Dokumentation zu Omnis besonders gekennzeichnet. Solange Sie diesen Vertrag einhalten, gewährt Ihnen Omnis Software eine nicht exklusive, widerrufliche, nicht übertragbare, weltweite Lizenz für die Dauer des Lizenzzeitraums zur Installation und Ausführung solcher Browser-Plug-Ins auf Einzelplatzrechnern (und zur Erteilung von Unterlizenzen an Ihre Kunden zur Installation und Ausführung dieser Plug-Ins) zu dem alleinigen Zweck, die Kommunikation zwischen der auf diesen Rechnern installierten Browser-Software und den Anwendungen zu ermöglichen, die auf einer auf einem anderen Rechner installierten Laufzeitumgebung ausgeführt werden. Die gemäß diesem Abschnitt gewährten Rechte erweitern nicht die Anzahl der Personen, die die Laufzeitumgebung im Rahmen einer bestimmten Bereitstellungslizenz nutzen dürfen.
7.2 Evaluierungslizenz. Wenn Sie eine Kopie von Omnis von Omnis Software oder einem autorisierten Vertriebspartner erhalten, aber noch keine Lizenz zur Nutzung von Omnis erworben haben, gewährt Ihnen Omnis Software eine persönliche, nicht übertragbare, widerrufliche, nicht-exklusive, weltweite Lizenz zur Installation und Ausführung von Omnis, ausschließlich im Objektcode-Format, für Ihren eigenen internen Gebrauch zum Zwecke der Evaluierung von Omnis für höchstens neunzig (90) Tage.
7.3 Demonstrationslizenz. Omnis Software kann Ihnen auf Ihren Wunsch hin eine Bereitstellungslizenz gemäß Abschnitt 5 zu Demonstrationszwecken erteilen. Laufzeitumgebungen, die im Rahmen einer Demonstrationslizenz bereitgestellt werden, sind zeitlich befristet. Sie sind berechtigt, solche Demonstrationslizenzen an Ihre Kunden und potenziellen Kunden weiterzugeben, und zwar ausschließlich zu dem Zweck, ihnen die Evaluierung einer Anwendung zu ermöglichen. NACH ABLAUF DIESES ZEITRAUMS FUNKTIONIERT DIE LAUFZEITUMGEBUNG NICHT MEHR UND SIE UND IHRE KUNDEN KÖNNEN DIE ANWENDUNG NICHT MEHR NUTZEN, ES SEI DENN, SIE ERWERBEN EINE REGULÄRE BEREITSTELLUNGSLIZENZ ZU DEN DANN GELTENDEN BEDINGUNGEN UND PREISEN VON OMNIS SOFTWARE.
7.4 Sicherungskopien. Sie sind berechtigt, während der Laufzeit dieses Vertrages eine angemessene Anzahl von Sicherungskopien von Omnis anzufertigen, solange Sie diese Sicherungskopien nur dazu verwenden, die Ihnen von Omnis Software zur Verfügung gestellte Originalkopie von Omnis zu ersetzen, falls diese Kopie beschädigt oder zerstört wird. Sie sind berechtigt, eine angemessene Anzahl von Sicherungskopien der Laufzeitumgebung anzufertigen und andere zur Anfertigung von Sicherungskopien zu ermächtigen, die ausschließlich dazu dienen, beschädigte oder zerstörte Kopien der Anwendungen zu ersetzen.
8. Zusätzliche Beschränkungen und Bedingungen
8.1 Verbotene Nutzungen von Omnis. Sie dürfen Folgendes nicht tun (oder anderen gestatten, dies zu tun):
(a) Omnis modifizieren, anpassen, verändern, übersetzen oder davon abgeleitete Werke erstellen;
(b) Omnis mit externen Komponenten oder Software zusammenführen oder anderweitig integrieren, es sei denn, es handelt sich um eine Anwendung;
(c) Omnis zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren oder anderweitig versuchen, den Quellcode von Omnis abzuleiten, es sei denn, eine solche Tätigkeit ist ungeachtet dieser Einschränkung nach geltendem Recht ausdrücklich zulässig;
(d) Vertraulichkeits- oder Eigentumsvermerke (einschließlich Urheberrechts- und Markenvermerke) von Omnis Software oder seinen Lieferanten auf Omnis entfernen, verändern oder verdecken, einschließlich aller Kopien von Omnis, die Sie im Rahmen dieses Vertrags anfertigen dürfen;
(e) die Laufzeitumgebung als Werkzeug zur Erstellung anderer Omnis-Anwendungen verwenden;
(f) technische Maßnahmen (wie z. B. Aktivierungscodes), die die Installation oder Nutzung von Omnis kontrollieren, umgehen oder ein Programm bereitstellen oder verwenden, das dazu bestimmt ist, diese zu umgehen;
(g) einen Aktivierungscode verwenden, um Kopien von Omnis in einer Weise zu installieren oder zu nutzen, die über den Umfang der Lizenz, unter der Ihnen der Aktivierungscode zur Verfügung gestellt wurde, hinausgeht; oder
(h) Omnis anderweitig vervielfältigen oder nutzen, es sei denn, dies ist in diesem Vertrag ausdrücklich gestattet.
8.2 Hosting. Sie und Ihre Kunden dürfen Anwendungen und Laufzeitumgebungen für andere Parteien im Rahmen einer WebApp Server Deployment-Lizenz hosten, solange Sie die in diesem Vertrag festgelegten Nutzungs- und sonstigen Beschränkungen nicht überschreiten. Es ist Ihnen jedoch nicht gestattet, Dritten anderweitig den Zugang zu den anderen Funktionen von Omnis (einschließlich der Entwicklungsfunktionen) zu gewähren oder diese zu nutzen, unabhängig davon, ob es sich um ein Time-Sharing-, Hosting-, ASP-, Service-Bureau- oder ein anderes Verfahren handelt.
8.3 Upgrades. Die im Rahmen dieses Vertrages gewährten Lizenzen umfassen alle künftigen Wartungsversionen, Upgrades oder andere Versionen von Omnis, die Sie zu den dann geltenden Preisen und Bedingungen von Omnis Software und den autorisierten Vertriebspartnern erwerben, es sei denn, diese Versionen sind Gegenstand eines gesonderten Lizenzvertrages. Durch die Bereitstellung von Upgrades oder anderen neuen Versionen oder Releases werden Ihre Lizenzrechte gemäß diesem Vertrag nicht erweitert. Wenn Sie die beiliegende Kopie von Omnis als „Upgrade“ einer zuvor installierten Version erworben haben (wie auf der Omnis beiliegenden Verpackung oder auf der Rechnung, dem Lizenzschein oder der Produktdokumentation, die Ihnen von Omnis Software oder einem autorisierten Vertriebspartner in Verbindung mit Omnis zur Verfügung gestellt wurde, oder auf den Bildschirmen, die Omnis bei der Erstinstallation anzeigt, angegeben), dürfen Sie das Upgrade nur verwenden, wenn Sie über eine gültige Lizenz für die zuvor installierte Version verfügen. Ihre Rechte an der zuvor installierten Version erlöschen, sobald Sie das Upgrade installieren.
8.4 Keine Aufteilung oder Wiederverwendung von Komponenten. Sie sind nicht berechtigt, Omnis in einzelne Komponenten aufzuteilen und die Komponenten auf verschiedenen Computern unter einer bestimmten Lizenz zu installieren, es sei denn, dies ist in Abschnitt 7.1 vorgesehen. Jede Bereitstellungslizenz im Rahmen dieses Vertrags ist auf die Verwendung mit der spezifischen Anwendung beschränkt, für die die Laufzeitumgebung ursprünglich bereitgestellt wird. Die Laufzeitumgebung darf nicht mit einer anderen Anwendung verwendet werden, selbst wenn der Endnutzer die ursprüngliche Anwendung nicht mehr nutzt.
8.5 Bedingungen und Konditionen; andere Umgebungen. Bedingungen und Konditionen, die von Drittanbietern von Systemen oder Plattformen gefordert werden, können die Möglichkeit der Bereitstellung von Omnis-Anwendungen in bestimmten Umgebungen einschränken. Omnis Software gibt keine Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf Bedingungen, die von anderen Anbietern für die Nutzung ihrer Plattformen oder Systeme auferlegt werden können. Der Omnis iOS-Client ist beispielsweise unter Verwendung der Standard-iOS-Steuerelemente und -APIs implementiert, doch können die Lizenzbedingungen von Apple zusätzliche Beschränkungen auferlegen.
8.6 Vertraulichkeit. Technische Informationen, die Ihnen im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung gestellt werden, einschließlich der APIs (mit Ausnahme der veröffentlichten Dokumentation), sind vertraulich und Eigentum von Omnis Software und unterliegen den Bestimmungen von Abschnitt 16 und dürfen von Ihnen ohne ausdrückliche Genehmigung von Omnis Software nicht an Dritte weitergegeben werden.
8.7 Aktivitäten mit hohem Risiko. Omnis ist nicht fehlertolerant und ist nicht für den Einsatz in risikoreichen Aktivitäten vorgesehen. Sie dürfen Omnis einschließlich der Laufzeitumgebung nicht für den Entwurf, den Bau, den Betrieb oder die Wartung von Nuklearanlagen oder Massenvernichtungswaffen oder für die Navigation oder Steuerung von Flugzeugen oder für andere Aktivitäten verwenden, bei denen ein Ausfall von Omnis zum Verlust von Menschenleben, zu Personen- oder Sachschäden führen könnte.
9. DIENSTLEISTUNGEN. Im Rahmen dieses Vertrags werden keine Dienstleistungen erbracht. Sie sind für die Installation von Omnis auf Ihren Computern verantwortlich, wie es dieser Vertrag vorsieht. Support-, Wartungs- und andere Dienstleistungen müssen separat von Omnis Software erworben werden und gelten als vom Umfang Ihrer Lizenz ausgeschlossen.
10. GEBÜHREN. Die anwendbaren Lizenzgebühren sind in der jeweiligen Bestellung aufgeführt und werden entweder auf der Grundlage einer Lizenzgebühr für den permanenten Zugang oder einer Lizenzgebühr für den Abonnementzugang berechnet. Alle Lizenzgebühren können sich ändern. Bitte erkundigen Sie sich bei Omnis Software oder einem autorisierten Vertriebspartner nach den aktuellen Gebühren, bevor Sie eine Bestellung aufgeben. Alle Lizenzgebühren sind nicht erstattungsfähig und nicht stornierbar, es sei denn, dies ist in diesem Vertrag ausdrücklich vorgesehen, und enthalten keine Versand-, Umsatz- oder Nutzungssteuer, Quellensteuer, Verbrauchssteuer, Mehrwertsteuer oder Zölle, die Sie über die an Omnis Software oder den Vertragshändler zu zahlenden Lizenzgebühren hinaus zu tragen haben. Wenn Sie eine Ihnen ausgestellte Rechnung nicht bis zum entsprechenden Fälligkeitsdatum bezahlen, behalten wir uns das Recht vor, auf alle ausstehenden Beträge ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen gemäß dem Gesetz über den Zahlungsverzug bei Handelsschulden (Zinsen) von 1998 zu berechnen, die täglich anfallen und vierteljährlich aufgezinst werden, bis die Zahlung erfolgt, unabhängig davon, ob vor oder nach einem Urteil und/oder der Aussetzung der von uns für Sie erbrachten Leistungen.
11. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. Mit Ausnahme von gehosteten Lizenzen garantiert Omnis Software Ihnen, dem Erstkäufer, und niemandem sonst, dass die Medien, auf denen Omnis Ihnen zur Verfügung gestellt wird, für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen nach der ersten Lieferung von Omnis an Sie frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Ihr ausschließliches Rechtsmittel bei Verletzung dieser beschränkten Garantie besteht darin, dass Omnis Software alle defekten Datenträger ersetzt, die Sie innerhalb der dreißig (30) Tage Garantiezeit an Omnis Software (oder den autorisierten Händler, von dem Sie Omnis erworben haben) zurücksenden. Für die Ersatzmedien gilt die in diesem Abschnitt beschriebene Garantie für den Rest der ursprünglichen Garantiezeit von dreißig (30) Tagen oder zehn (10) Tagen, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. Diese eingeschränkte Garantie gilt nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Missbrauch oder Vernachlässigung entstanden sind. Diese beschränkte Garantie gilt nicht für Ergänzungen oder Aktualisierungen von Omnis, die Ihnen nach Ablauf der dreißig (30) Tage Garantiezeit zur Verfügung gestellt werden.
12. AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG. MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG IN ABSCHNITT 11 WIRD OMNIS OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT. OMNIS SOFTWARE SCHLIESST HIERMIT ALLE STILLSCHWEIGENDEN ODER GESETZLICHEN GARANTIEN AUS, EINSCHLIESSLICH (OHNE EINSCHRÄNKUNG) DER GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER QUALITÄT, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, DES EIGENTUMS, DER ERGEBNISSE, DER ANSTRENGUNGEN ODER DES RUHIGEN GENUSSES. ES WIRD NICHT GARANTIERT, DASS OMNIS FEHLERFREI IST ODER OHNE UNTERBRECHUNG FUNKTIONIERT. SIE ÜBERNEHMEN DAS GESAMTE RISIKO, DAS SICH AUS DER LEISTUNG ODER NUTZUNG VON OMNIS ERGIBT. SOWEIT OMNIS SOFTWARE NACH GELTENDEM RECHT KEINE GEWÄHRLEISTUNG AUSSCHLIESSEN KANN, IST DER UMFANG UND DIE DAUER EINER SOLCHEN GEWÄHRLEISTUNG AUF DAS NACH DIESEM RECHT ZULÄSSIGE MINIMUM BESCHRÄNKT.
13. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN OMNIS SOFTWARE ODER SEINE AUTORISIERTEN HÄNDLER FÜR FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE SCHÄDEN, SCHADENSERSATZ MIT STRAFCHARAKTER, BESONDERE SCHÄDEN ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN, DATENVERLUSTE ODER ENTGANGENE GEWINNE, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG ODER DER NUTZUNG VON OMNIS DURCH SIE ERGEBEN, SELBST WENN OMNIS SOFTWARE ODER SEINE LIEFERANTEN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN. DIE GESAMTE KUMULIERTE HAFTUNG VON OMNIS SOFTWARE UND SEINEN AUTORISIERTEN HÄNDLERN IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG UND OMNIS, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG, ÜBERSTEIGT NICHT DEN BETRAG DER LIZENZGEBÜHREN, DIE SIE FÜR DIE NUTZUNG VON OMNIS FÜR DIE JEWEILIGE LIZENZ, UNTER DER DIE HAFTUNG ENTSTANDEN IST, ENTRICHTET HABEN (OHNE GEBÜHREN FÜR DIENSTLEISTUNGEN ODER PRODUKTE AUSSER OMNIS). DAS BESTEHEN MEHRERER ANSPRÜCHE FÜHRT NICHT ZU EINER AUSWEITUNG DIESER GRENZE. SIE ERKENNEN AN, DASS DIE LIZENZGEBÜHREN DIE IN DIESEM VERTRAG FESTGELEGTE RISIKOVERTEILUNG WIDERSPIEGELN UND DASS OMNIS SOFTWARE DIESEN VERTRAG OHNE DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN NICHT ABSCHLIESSEN WÜRDE. SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, ÜBERNIMMT KEIN LIZENZGEBER ODER SONSTIGER LIEFERANT VON OMNIS SOFTWARE EINE HAFTUNG GEGENÜBER IHNEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG IM RAHMEN DIESES VERTRAGS ODER IN BEZUG AUF OMNIS. DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND -AUSSCHLÜSSE IN DIESEM ABSCHNITT GELTEN AUCH DANN, WENN EIN AUSSCHLIESSLICHER RECHTSBEHELF IM RAHMEN DIESES VERTRAGS SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT HAT.
14. KÜNDIGUNG. Dieser Vertrag bleibt bis zum Erlöschen der Urheberrechte an Omnis oder bis zur Kündigung gemäß den nachstehenden Bestimmungen in Kraft. Wenn eine Ihnen gewährte Lizenz eine begrenzte Laufzeit hat (wie auf der Omnis beiliegenden Verpackung oder auf der entsprechenden Rechnung, dem Lizenzschein oder einer anderen Produktdokumentation, die Ihnen von Omnis Software oder dem autorisierten Vertriebspartner in Verbindung mit Omnis zur Verfügung gestellt wird, oder auf den Bildschirmen, die Omnis bei der Erstinstallation anzeigt, angegeben), dann endet diese Lizenz mit dem Ablauf der Lizenzdauer. Sie können diesen Vertrag jederzeit und aus beliebigen Gründen durch schriftliche Mitteilung an Omnis Software kündigen. Omnis Software ist berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an Sie zu kündigen, wenn Sie (a) einen Teil der Lizenzgebühren bei Fälligkeit nicht bezahlen und diese Nichtzahlung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Mitteilung beheben oder (b) wenn Sie anderweitig gegen eine Bestimmung dieses Vertrags verstoßen. Bei Ablauf oder Kündigung dieses Vertrags müssen Sie alle Kopien von Omnis mit Ausnahme der Kopien der Laufzeitumgebung, die Sie gemäß diesem Vertrag an Kunden verteilt haben, löschen oder anderweitig vernichten, und Ihre Rechte aus diesem Vertrag enden sofort. Wenn Sie im Rahmen einer gehosteten Lizenz tätig sind, haben Sie eine Frist von 45 Tagen ab dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung, um alle Materialien herunterzuladen, die Sie auf Omnis hochgeladen haben. Ungeachtet des Vorstehenden gelten die Abschnitte 1, 3, 6.5, 8, 12, 13, 15, 16, 17 und 18 auch nach Ablauf oder Beendigung dieses Vertrages, gleich aus welchem Grund. Die Beendigung dieses Vertrages berührt nicht die autorisierten Unterlizenzrechte, die Sie Kunden zur Nutzung der Laufzeitumgebung in oder mit von Ihnen bereitgestellten Anwendungen gewähren, solange Sie oder Ihre Kunden die entsprechenden Bereitstellungslizenzgebühren bezahlt haben.
15. SOFTWAREPROGRAMME DRITTER. Omnis enthält bestimmte Open-Source- und andere Programme („Drittprogramme“/“Third Party Programs“), die von Drittentwicklern („Drittentwickler“/“Third Party Developers”) lizenziert wurden, einschließlich des von der International Business Machines Corporation („IBM“) und anderen Drittanbietern bereitgestellten Programms Jikes, oder kann von diesen begleitet werden. Urheberrechtshinweise für Programme von Drittanbietern finden Sie auf dem Omnis-Bildschirm „Über“ oder in der Omnis beiliegenden Dokumentation. Bestimmte Drittprogramme unterliegen separaten Lizenzbedingungen, die von den jeweiligen Drittentwicklern angegeben werden und die in der Omnis beigefügten Dokumentation enthalten sind. Durch die Nutzung von Omnis erklären Sie sich damit einverstanden, diese Lizenzbedingungen zugunsten des jeweiligen Drittentwicklers einzuhalten. Vorbehaltlich der geltenden Lizenzbedingungen Dritter unterliegt Ihre Nutzung der in Omnis enthaltenen Software Dritter diesem Vertrag. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag gelten die folgenden Bedingungen für das Jikes-Programm von IBM: IBM UND SEINE MITWIRKENDEN STELLEN IHRE JEWEILIGEN DRITTANBIETERPROGRAMME OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG UND LEHNEN JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN IBM ODER SEINE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH ENTGANGENER GEWINNE), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DER PROGRAMME DRITTER ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG HANDELT. DIE BESTIMMUNGEN DIESES ABSCHNITTS GELTEN AUSSCHLIESSLICH ZUGUNSTEN VON IBM UND SEINEN DRITTANBIETERN UND SCHRÄNKEN DIE VERPFLICHTUNGEN ODER DIE HAFTUNG VON OMNIS SOFTWARE IM RAHMEN DIESES VERTRAGS IN KEINER WEISE EIN ODER BEEINFLUSSEN SIE. Alle von den Bestimmungen dieses Abschnitts abweichenden Regelungen dieses Vertrags werden ausschließlich von Omnis Software getroffen und verpflichten weder IBM noch deren dritte Mitwirkende. Eine Kopie des Quellcodes für das IBM Jikes-Programm ist auf Anfrage kostenlos per elektronischer Übermittlung erhältlich, indem eine schriftliche Anfrage an Omnis Software unter der unten angegebenen Adresse zu Händen der Rechtsabteilung gestellt wird.
16. VERTRAULICHKEIT
1. Eine Partei („empfangende Partei“) wird alle technischen oder kommerziellen Kenntnisse, Spezifikationen, Erfindungen, Verfahren oder Initiativen, die vertraulicher Natur sind und der empfangenden Partei von der anderen Partei („offenlegende Partei“) oder deren Mitarbeitern, Vertretern oder Subunternehmern (mündlich, schriftlich oder durch Vorführung) offengelegt wurden, sowie alle anderen vertraulichen Informationen über das Geschäft der offenlegenden Partei, ihre Produkte und Dienstleistungen, die die empfangende Partei erhalten hat, streng vertraulich behandeln („vertrauliche Informationen“).
2. In Bezug auf alle vertraulichen Informationen, die sie von der offenlegenden Partei oder von einem Dritten im Namen der offenlegenden Partei erhalten haben, vereinbaren die offenlegende Partei und die empfangende Partei:
(1) die vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und sie nur zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen der empfangenden Partei aus diesem Vertrag zu verwenden;
(2) die vertraulichen Informationen nicht ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der offenlegenden Partei an Dritte weiterzugeben (mit der Ausnahme, dass die empfangende Partei die vertraulichen Informationen an ihre leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater, Vertreter und Unterauftragnehmer weitergeben darf, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verpflichtungen der empfangenden Partei aus diesem Vertrag Zugang zu den vertraulichen Informationen benötigen, vorausgesetzt, dass diese leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater, Vertreter und Unterauftragnehmer auf den vertraulichen Charakter der vertraulichen Informationen hingewiesen werden und Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen, die mindestens so streng sind wie die in diesem Vertrag festgelegten); und
(3) die vertraulichen Informationen mit der gleichen Sorgfalt und mit ausreichendem Schutz vor unbefugter Offenlegung zu behandeln, die die empfangende Partei für ihre eigenen vertraulichen oder geschützten Informationen anwendet.
3. Nichts in dieser Vereinbarung hindert die empfangende Partei daran, vertrauliche Informationen zu verwenden oder offenzulegen, die:
(1) in irgendeiner Weise öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei oder eine natürliche oder juristische Person, an die sie diese Informationen weitergibt, gegen diese Vereinbarung verstoßen hat;
(2) die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie: (i) vor dem Erhalt von der offenlegenden Partei in ihrem Besitz war oder ihr bekannt war, weil sie sie verwendet oder in ihren Akten aufgezeichnet hatte, und dass sie nicht aufgrund einer Vertraulichkeitsverpflichtung von der offenlegenden Partei erworben wurde; oder (ii) dass sie von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen entwickelt worden ist;
(3) die empfangende Partei von einer anderen Quelle als der offenlegenden Partei erhält oder zur Verfügung hat, ohne dass die empfangende Partei oder diese Quelle eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit oder Nichtverwendung verletzt hat;
(4) von der empfangenden Partei mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei offengelegt werden; oder
(5) gesetzlich zur Freigabe verpflichtet ist (z. B. durch einen Gerichtsbeschluss), vorausgesetzt, dass die offenlegende Partei, sofern dies nach dem anwendbaren Recht zulässig ist, so früh wie möglich schriftlich über ein solches Ersuchen informiert wird.
4. Diese Klausel 16 gilt auch nach Beendigung dieses Abkommens, unabhängig davon, wie es zustande kommt.
17. Allgemeines
17.1 Warenzeichen. Im Rahmen dieses Vertrags werden keine Rechte zur Verwendung der Logos oder anderer Marken von Omnis Software gewährt. Wenn Sie Logos oder andere Warenzeichen von Omnis Software verwenden möchten, setzen Sie sich bitte mit Omnis Software in Verbindung, um zu besprechen, ob Sie ein autorisierter Value-Added Reseller werden möchten.
17.2 Wahl des Rechts. Dieser Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag oder seinem Gegenstand oder seiner Entstehung ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf außervertragliche Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen englischem Recht, und die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte. Ungeachtet dessen erkennen die Parteien an und vereinbaren, dass für den Fall, dass ein anwendbares zwingendes lokales Gesetz, das sich auf eine der Parteien bezieht, nicht außer Kraft gesetzt werden kann, diese Vereinbarung nur in dem Mindestmaß als geändert gilt, das erforderlich ist, um mit diesem lokalen Gesetz übereinzustimmen.
17.3 Einhaltung von Gesetzen. Sie werden bei der Nutzung von Omnis alle anwendbaren Export- und Importkontrollgesetze und -vorschriften einhalten und insbesondere Omnis, einschließlich der Laufzeitumgebung, nicht ohne alle erforderlichen staatlichen Lizenzen exportieren oder reexportieren. Sie werden Omnis Software und seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater, Beauftragten, Unterauftragnehmer sowie seine Lieferanten und Vertragshändler (zusammen die „freigestellte Partei“) verteidigen, entschädigen und schadlos halten von jeglichen Verlusten, Kosten und Haftungen sowie von allen Ausgaben, einschließlich angemessener rechtlicher oder sonstiger professioneller Ausgaben, die der freigestellten Partei aufgrund einer Verletzung solcher Gesetze oder Vorschriften durch Sie entstehen. Falls eine Genehmigung oder Registrierung dieses Vertrags oder einer Unterlizenz im Rahmen dieses Vertrags bei den Behörden des Landes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben oder in dem Sie Anwendungen betreiben oder vertreiben, erforderlich ist, werden Sie diese Genehmigung oder Registrierung auf eigene Kosten als Bedingung für Ihr Recht, Omnis im Rahmen dieses Vertrags zu nutzen oder zu vertreiben, einholen.
17.4 Aufzeichnungen. Omnis Software überträgt Ihnen die Aufgabe, den Überblick über die Unterlizenzen zu behalten, die Sie Ihren Kunden gewähren. Daher werden Sie während der Laufzeit dieses Vertrages und für ein (1) Jahr nach dessen Ablauf oder Beendigung angemessen vollständige Aufzeichnungen über Ihren Vertrieb der Laufzeitumgebung (einschließlich der Namen und Adressen von Dritten, an die Sie die Laufzeitumgebung weitergeben) führen und Omnis Software oder ihren Vertretern gestatten, diese Aufzeichnungen zu überprüfen und zu verifizieren, um die Einhaltung dieses Vertrages sicherzustellen, es sei denn, eine solche Überprüfung ist durch geltendes Recht untersagt, einschließlich jeglicher Datenschutz- oder anderer Gesetze, die Ihre Fähigkeit zur Weitergabe personenbezogener Daten einschränken. Omnis Software wird Sie mindestens zehn (10) Tage im Voraus über eine solche Überprüfung informieren und diese während der üblichen Geschäftszeiten in einer Weise durchführen, die Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigt. Omnis Software wird Ihre Unterlagen als Ihre vertraulichen Informationen behandeln.
Omnis Software wird Ihre Unterlagen vertraulich behandeln, unabhängig davon, wie sie zustande kommen.
17.5 Beziehung zwischen den Parteien. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner, und keine Partei ist im Rahmen dieses Vertrags Vertreter, Partner, Angestellter, Treuhänder oder Joint-Venture-Partner der anderen Partei. Sie sind nicht berechtigt, für Omnis Software zu handeln, sie zu binden oder anderweitig eine Verpflichtung im Namen von Omnis Software zu begründen oder zu übernehmen.
17.6 Abtretungen. Sie sind nicht berechtigt, Ihre Rechte aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Omnis Software an einen Dritten abzutreten oder zu übertragen. Jeder Versuch einer Abtretung oder Übertragung, der gegen die vorstehenden Bestimmungen verstößt, ist nichtig. Omnis Software kann seine Rechte frei abtreten oder seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag delegieren.
17.7 Sprache. Dieser Vertrag ist im Original in englischer Sprache abgefasst, und seine englische Fassung hat Vorrang vor allen anderen Übersetzungen, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich. Alle anderen Übersetzungen dienen lediglich zur Unterstützung der Auslegung dieser Vereinbarung.
17.8 Rechtsbehelfe. Sofern in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, sind die Rechte und Rechtsmittel der Parteien aus diesem Vertrag kumulativ. Sie erkennen an, dass Omnis wertvolle Geschäftsgeheimnisse und urheberrechtlich geschützte Informationen von Omnis Software und seinen Zulieferern enthält, dass jede tatsächliche oder drohende Verletzung dieses Vertrags durch Sie einen unmittelbaren, nicht wieder gutzumachenden Schaden darstellt, für den ein finanzieller Schadenersatz ein unzureichendes Mittel wäre, und dass ein Unterlassungsanspruch ein angemessenes Mittel für eine solche Verletzung ist. Wenn ein Gerichtsverfahren zur Durchsetzung dieser Vereinbarung eingeleitet wird, hat die obsiegende Partei Anspruch auf ihre Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und andere Inkassokosten, zusätzlich zu allen anderen Entschädigungen, die sie erhalten kann.
17.9 Verzichtserklärungen. Alle Verzichtserklärungen bedürfen der Schriftform. Ein einmaliger Verzicht oder die Nichtdurchsetzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung gilt nicht als Verzicht auf eine andere Bestimmung oder eine solche Bestimmung bei einer anderen Gelegenheit.
17.10 Trennbarkeit. Wenn ein Gericht eine Bestimmung dieser Vereinbarung für nicht durchsetzbar hält, kann diese Bestimmung vom Gericht so geändert und ausgelegt werden, dass die Ziele dieser Bestimmung so weit wie nach geltendem Recht möglich erreicht werden, und die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Abschnitt 13 ungeachtet der Nichtdurchsetzbarkeit einer anderen Bestimmung dieser Vereinbarung in Kraft bleibt.
17.11 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die endgültige und vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Vereinbarungen, Absprachen und Mitteilungen, ob schriftlich oder mündlich. Diese Vereinbarung kann nur durch ein von beiden Parteien unterzeichnetes schriftliches Dokument geändert werden. Die Bedingungen einer Bestellung oder eines ähnlichen Dokuments, das Sie Omnis Software oder dem autorisierten Vertriebspartner vorlegen, haben keine Wirkung.
18. INTERNATIONALE BESTIMMUNGEN. Wenn aufgrund von Abschnitt 17.2 („Rechtswahl“) oder aus anderen Gründen das für diese Vereinbarung geltende Recht eine der unten aufgeführten Rechtsordnungen ist, gelten die unten aufgeführten Bestimmungen dieser Rechtsordnung für diese Vereinbarung, ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in den Abschnitten 1-17:
AUSTRALIEN
Beschränkung der Haftung. Wenn eine anwendbare Rechtsvorschrift eine Bestimmung, Bedingung oder Garantie in diesen Vertrag einbezieht und diese Rechtsvorschrift oder eine andere Rechtsvorschrift Bestimmungen, die die Anwendung, Ausübung oder Haftung einer solchen implizierten Bestimmung, Bedingung, Garantie oder Abhilfemaßnahme ausschließen oder modifizieren, unwirksam macht oder verbietet, wird die Haftung von Omnis Software für eine Verletzung einer solchen auferlegten Bestimmung, Bedingung oder Garantie oder einer solchen Abhilfemaßnahme nach Wahl von Omnis Software auf eine oder mehrere der nach dieser Rechtsvorschrift zulässigen Arten beschränkt, einschließlich der in den Klauseln (a) bzw. (b) dargelegten Arten, sofern dies zulässig ist.
(a) Bezieht sich die Verletzung einer stillschweigenden Bedingung auf Waren, kann Omnis Software eine oder mehrere der folgenden Abhilfen wählen: (i) den Ersatz der Waren oder die Lieferung gleichwertiger Waren; (ii) die Reparatur solcher Waren; (iii) die Zahlung der Kosten für den Ersatz der Waren oder die Beschaffung von Waren; oder (iv) die Zahlung der Kosten für die Reparatur der Waren; und
(b) Wenn sich die Verletzung einer stillschweigenden Bedingung auf Dienstleistungen bezieht, kann Omnis Software eine oder mehrere der folgenden Abhilfemaßnahmen wählen: (i) die erneute Erbringung dieser Dienstleistungen; oder (ii) die Zahlung der Kosten für die erneute Erbringung dieser Dienstleistungen. Folgeschäden. In diesem Vertrag umfasst der Begriff „Folgeschäden, indirekte, besondere oder zufällige Schäden“ unter anderem Gewinnverluste, den Verlust oder die Beschädigung des Firmenwerts oder eines anderen erwarteten Vorteils sowie jegliche Haftung gegenüber Dritten. Verträge mit Kunden. Zusätzlich zu den in Abschnitt 6.3 (a) bis (g) dieser Vereinbarung dargelegten Punkten muss jeder von Ihnen oder Ihrem Wiederverkäufer abgeschlossene Unterlizenzvertrag („Unterlizenz“) Folgendes enthalten:
(a) Klauseln mit ähnlicher Wirkung wie die obigen Haftungsbeschränkungsklauseln und einen Haftungsausschluss für „Folgeschäden, indirekte, besondere oder zufällige Schäden“ (wie definiert); und
(b) das Recht, die Unterlizenz jederzeit an Omnis Software abzutreten. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie auf Anfrage Ihre Rechte aus einer Unterlizenz an Omnis Software abtreten.
KANADA
Sprache. Die Parteien dieses Abkommens haben ausdrücklich verlangt, dass das vorliegende Abkommen und seine Anlagen in englischer Sprache abgefasst werden. / Les parties aux presents ont expressement exige que la presente convention et ses Annexes soient redigees en langue anglaise.
EUROPÄISCHE UNION
Reverse Engineering. Ungeachtet der Bestimmungen gegen Reverse Engineering in Abschnitt 8 dürfen Sie den Quellcode von Omnis nur dann zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig versuchen, ihn abzuleiten, wenn dies ausdrücklich und strikt durch die geltenden Gesetze zur Umsetzung der Artikel 5 und 6 der Richtlinie 91/250/EWG des Europäischen Rates vom 14. Mai 1991 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen erlaubt ist, und auch dann nur zu dem begrenzten Zweck, Interoperabilität mit anderen unabhängig entwickelten Computerprogrammen zu erreichen. Bevor Sie die in diesem Absatz genannten Rechte ausüben, müssen Sie Omnis Software von Ihrer Absicht in Kenntnis setzen, damit Omnis Software die Möglichkeit hat, Ihnen die zur Herstellung der Interoperabilität erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Es ist Ihnen nicht gestattet: (i) Handlungen vorzunehmen, die über das hinausgehen, was zur Herstellung der Interoperabilität nach geltendem Recht unbedingt erforderlich ist; (ii) die durch Reverse Engineering von Omnis gewonnenen Informationen an Personen weiterzugeben, für die es nicht erforderlich ist, sie zur Herstellung der Interoperabilität weiterzugeben; (iii) diese Informationen zu verwenden, um ein Programm zu erstellen, das in seiner Ausdrucksweise Omnis im Wesentlichen ähnlich ist, oder um Handlungen vorzunehmen, die durch das Urheberrecht eingeschränkt sind; oder (iv) diese Informationen zu behalten oder zu verwenden, die nicht zur Herstellung der Interoperabilität erforderlich sind.
FRANKREICH
Gerichtsstand. Für alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag zwischen Ihnen und Omnis Software oder dem autorisierten Vertriebspartner ergeben, sind die französischen Gerichte zuständig. Reverse Engineering. Siehe Bestimmungen oben unter Europäische Union. Haftung. Die in Abschnitt 13 vorgesehene Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Omnis Software oder seinem Vertragshändler. Beendigung. Wenn der Vertrag französischem Recht unterliegt, hat der Begriff „Kündigung“ die Bedeutung von „résiliation de plein droit“.
DEUTSCHLAND
Reverse Engineering. Siehe obige Bestimmungen unter Europäische Union. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung ist so zu verstehen, dass sie Ihre Rechte gemäß Abschnitt 69d und 69e des Urheberrechtsgesetzes ausschließt oder einschränkt.
Eingeschränkte Garantie. Omnis Software garantiert Ihnen, dass Omnis und die dazugehörige Dokumentation frei von Mängeln sind. Wird eine Bereitstellungs- oder Entwicklungslizenz im Rahmen dieses Vertrags für eine unbegrenzte Dauer und eine einmalige Lizenzgebühr gewährt, so verjähren Ansprüche wegen Mängeln in Bezug auf diese Lizenz, wenn sie nicht innerhalb eines (1) Jahres nach Beginn der Lizenz oder nach Lieferung von Omnis geltend gemacht werden, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. Darüber hinaus werden Sie Omnis Software und die dazugehörige Dokumentation bei Lieferung auf Vollständigkeit und mögliche Mängel prüfen und Omnis Software unverzüglich über etwaige Mängel informieren. Unterlassen Sie diese Anzeige, so können Sie keine Ansprüche auf Neulieferung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz oder Entschädigung für solche Mängel geltend machen, die bei der Untersuchung offensichtlich gewesen wären. Die Parteien sind sich einig, dass § 377 HGB Anwendung findet. Ist eine Entwicklungs- oder Bereitstellungslizenz nach diesem Vertrag zeitlich befristet oder mit wiederkehrenden Lizenzgebühren verbunden, müssen Sie Omnis Software jeden offensichtlichen Mangel innerhalb einer (1) Woche nach Auftreten des Mangels anzeigen. Unterlassen Sie diese Anzeige, so ist eine Minderung der Lizenzgebühr nach § 536 Abs. 1 BGB ausgeschlossen. Omnis Software wird Mängel an Omnis oder der begleitenden Dokumentation innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt einer solchen Mitteilung beheben.
Ausschluss der Gewährleistung. Weder Omnis Software noch der autorisierte Vertriebspartner gewährleisten die Eignung für einen bestimmten Zweck, eine bestimmte Qualität oder bestimmte Ergebnisse von Omnis.
Omnis ist ausdrücklich nicht für risikoreiche Tätigkeiten im Sinne von Abschnitt 8.6 konzipiert und geeignet. Omnis Software und seine Vertragshändler lehnen auch jede Gewährleistung ab, soweit Sie Omnis selbst oder durch Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung von Omnis Software verändern. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Sie nach diesem Vertrag oder nach dem Gesetz, insbesondere nach § 536a Abs. 2 BGB, zur Änderung von Omnis berechtigt sind und Sie nachweisen, dass die Änderungen fachgerecht durchgeführt und umfassend dokumentiert werden, so dass die Mängelbeseitigung für Omnis Software möglich und zumutbar bleibt.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. DIE GESAMTE KUMULIERTE HAFTUNG VON OMNIS SOFTWARE UND SEINEN AUTORISIERTEN HÄNDLERN IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG UND OMNIS, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG, ÜBERSTEIGT NICHT DEN DREIFACHEN (3) BETRAG DER LIZENZGEBÜHREN, DIE SIE FÜR DIE NUTZUNG VON OMNIS FÜR DIE JEWEILIGE LIZENZ, UNTER DER DIE HAFTUNG ENTSTANDEN IST, ENTRICHTET HABEN (OHNE GEBÜHREN FÜR ANDERE DIENSTLEISTUNGEN ODER PRODUKTE ALS OMNIS). DURCH DAS BESTEHEN MEHRERER ANSPRÜCHE WIRD DIESE GRENZE NICHT ERWEITERT. Weder Omnis Software noch der Vertragshändler haften für Schäden aus Mängeln, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren und die ohne Verschulden von Omnis Software oder des Vertragshändlers aufgetreten sind. Weder Omnis Software noch der Vertragshändler haften für einfache Fahrlässigkeit, es sei denn, sie beruhen auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Die Haftung von Omnis Software ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Weder Omnis Software noch ihr Vertragshändler haften schließlich für den Verlust von Daten und/oder Programmen, soweit der Verlust darauf beruht, dass Sie es unterlassen haben, Sicherungskopien zu erstellen und damit sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Keine Bestimmung dieses Vertrages schließt die Haftung von Omnis Software oder des Vertragshändlers für (1) Verletzungen oder den Tod von Personen aus, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit von Omnis Software oder des Vertragshändlers oder deren Vertretern, Erfüllungsgehilfen (leitende und nichtleitende Angestellte) und Subunternehmern beruhen; (2) Verluste und Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Omnis Software oder ihrem Vertragshändler oder ihren Vertretern, Erfüllungsgehilfen (leitende und nichtleitende Angestellte) und Subunternehmern verursacht wurden; (3) jegliche Entschädigung oder Garantie, die Omnis Software oder ihr Vertragshändler im Rahmen dieses Vertrages übernimmt – obwohl ausdrücklich nicht beabsichtigt ist, eine Entschädigung oder Garantie zu geben; und (4) jegliche Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz. Abtretung. Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Omnis Software seine Rechte jederzeit an einen Dritten abtreten kann. Im Falle einer Abtretung sind Sie berechtigt, diese Vereinbarung zu kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung der von Ihnen gezahlten Gebühren aus diesem Vertrag. Omnis Software ist berechtigt, seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag ohne Einschränkungen zu übertragen.
VEREINIGTES KÖNIGREICH
Haftung. Weder Omnis Software noch der autorisierte Vertriebspartner schließen ihre Haftung aus oder beschränken sie in Bezug auf (a) vorsätzliche Unterlassung oder Betrug; oder (b) Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit (im Sinne von Abschnitt 2 des Unfair Contract Terms Act 1977 (UK)); oder (c) eine Verletzung stillschweigender Garantien in Bezug auf das Eigentum im Sinne von Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979 (UK); oder (d) sonstige Haftung, die vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann.
Reverse Engineering. Ungeachtet der Bestimmungen gegen Reverse Engineering in Abschnitt 8 dürfen Sie den Quellcode von Omnis nur dann zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig versuchen, ihn abzuleiten, wenn dies ausdrücklich und strikt durch die anwendbaren Gesetze zur Umsetzung von Artikel 5 und 6 der Richtlinie 91/250/EWG des Europäischen Rates vom 14. Mai 1991 (oder der entsprechenden englischen Gesetzgebung) über den rechtlichen Schutz von Computerprogrammen erlaubt ist, und dann auch nur zu dem begrenzten Zweck, Interoperabilität mit anderen unabhängig entwickelten Computerprogrammen zu erreichen. Bevor Sie die in diesem Absatz genannten Rechte ausüben, müssen Sie Omnis Software von Ihrer Absicht in Kenntnis setzen, damit Omnis Software die Möglichkeit hat, Ihnen die zur Herstellung der Interoperabilität erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Es ist Ihnen nicht gestattet: (i) Handlungen vorzunehmen, die über das zur Herstellung der Interoperabilität nach geltendem Recht unbedingt erforderliche Maß hinausgehen; (ii) die durch Reverse-Engineering von Omnis gewonnenen Informationen an Personen weiterzugeben, die sie nicht zur Herstellung der Interoperabilität benötigen; (iii) diese Informationen zur Erstellung eines Programms zu verwenden, das in seiner Ausdrucksweise Omnis im Wesentlichen ähnelt, oder Handlungen vorzunehmen, die durch das Urheberrecht eingeschränkt sind; oder (iv) solche Informationen zu behalten oder zu verwenden, die nicht zur Herstellung der Interoperabilität erforderlich sind.
UNITED STATES Eingeschränkte Garantie. In einigen Staaten ist der Ausschluss stillschweigender Garantien nicht zulässig, so dass der obige Ausschluss möglicherweise nicht auf Sie zutrifft. Die eingeschränkte Garantie in Abschnitt 11 gibt Ihnen bestimmte Rechte, und Sie haben möglicherweise auch andere Rechte, die von Staat zu Staat unterschiedlich sind. Haftung. In einigen Staaten ist der Ausschluss oder die Beschränkung von Neben- oder Folgeschäden nicht zulässig, so dass die Beschränkungen oder Ausschlüsse in Abschnitt 13 möglicherweise nicht auf Sie zutreffen. Rechte der U.S. Regierung. Wenn Sie eine Zweigstelle oder Behörde der US-Regierung sind, erkennen Sie an, dass es sich bei Omnis um einen „kommerziellen Gegenstand“ im Sinne von 48 C.F.R. 2.101 handelt, der aus „kommerzieller Computersoftware“ und „kommerzieller Computersoftware-Dokumentation“ im Sinne von 48 C.F.R. 12.212 besteht. Alle mit Omnis gelieferten technischen Daten sind kommerzielle technische Daten im Sinne von 48 C.F.R. 12.211. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.211 bis 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 sowie 48 C.F.R. 252.227-7015 erwerben alle Endnutzer der US-Regierung Omnis nur mit den in dieser Vereinbarung festgelegten Rechten. Exportkontrolle. Unabhängig davon, ob Omnis Software oder der autorisierte Vertriebspartner über den endgültigen Bestimmungsort von Omnis und der begleitenden technischen Dokumentation informiert wurde, erkennen Sie an, dass alle diese Materialien in den Vereinigten Staaten freigegeben oder an Sie übertragen werden und möglicherweise den US-Exportkontrollgesetzen und -vorschriften unterliegen, einschließlich der Vorschriften des U.S. Bureau of Industry and Security. Gerichtsstand. Alle Rechtsstreitigkeiten zwischen Ihnen und Omnis Software oder dem autorisierten Vertriebspartner, die sich aus diesem Vertrag oder Ihrer Nutzung von Omnis ergeben, sind ausschließlich vor den Gerichten in England anhängig zu machen, und Sie erklären sich mit der Zuständigkeit dieser Gerichte einverstanden.
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